Ab sofort (eine Beschilderung mit den untenstehenden Regelungen kann jedoch erst am 01.03.2021 erfolgen) sind die öffentlichen Sportanlagen (Sportplätze, Wettkampfanlagen, Bolzplatz Kölkebeck und Beachfelder) für den Individualsport freigegeben. Der Amateursportbetrieb (auch Training nach den untenstehenden Regelungen!) bleibt weiterhin untersagt. Für den Individualsport gelten folgende Regelungen:
- Sport allein, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder maximal zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten
- 5 Meter Mindestabstand zwischen den in Nr. 1 genannten Personengruppen, d.h. es dürfen sich auch mehr Personen auf der Sportanlage aufhalten
- Unterschreitungen des Mindestabstandes bzw. unzulässige Personengruppen stellen ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen dar
Die Skate-Anlage an der Wasserwerkstraße bleibt gesperrt, da hier die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann.
Hinweis zu den Rasensportplätzen:
Derzeit werden durch den Bauhof noch keine Rasenmäharbeiten (frühestens Mitte März) durchgeführt, die Rasenplätze bleiben, auf aufgrund des Tauwetters, noch gesperrt.
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste