Die Regelungen zum Sport erlauben im Rahmen der Bundesnotbremse nur noch Individualsport im Freien ohne Kontakt allein, zu zweit, mit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder Gruppen von maximal 5 Kindern unter 15 Jahren. Für Tennissport auf vereinseigenen Anlagen gilt, dass nur noch Einzelspiele (1 vs.1) erlaubt sind. Für Golf gilt die obige Regelung der Kontaktbeschränkungen entsprechend.
Zitat: Informationen der Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste