Empfehlungen zur Durchführung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie

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Ein Leitfaden für Trainer:innen und Übungsleiter:innen

Freund­li­cher­wei­se hat der Lan­des­sport­bund NRW zum 1. Juni 2020 einen Leit­fa­den für die Wie­der­auf­nah­me des Sport­be­triebs her­aus gebracht. Den Lei­fa­den, der für Trainer:innen gedacht ist kön­nen Sie hier her­un­ter laden. Bit­te beach­ten Sie in jedem Fall die von Ihrem Ver­ein erar­bei­te­ten Hygie­ne­kon­zep­te für die Wie­der­auf­nah­me des sport­li­chen Betriebs.

Emp­feh­lun­gen zur Durch­füh­rung des Sport­be­triebs im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie: Ein Leit­fa­den für Trainer:innen und Übungsleiter:innen
– Stand: 01. Juni 2020 –
Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung des Sport­be­triebs in den Sport­ver­ei­nen sind die Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW (Stand 29. Mai 2020) mit­samt Anla­ge. Die fol­gen­den Checklisten/Empfehlungen wer­den regel­mä­ßig aktua­li­siert. Gene­rell sind alle Sport- und Bewe­gungs­an­ge­bo­te des Ver­eins bzgl. ihrer Durch­führ­bar­keit im Sin­ne der Ein­hal­tung der Regeln zum Infek­ti­ons­schutz zu prü­fen. Bei Kon­takt- oder Mann­schafts­sport­ar­ten soll­ten wei­ter­hin schwer­punkt­mä­ßig alter­na­ti­ve Trai­nings­kon­zep­te wie z.B. Lauf‑, Athletik‑, Zir­kel­trai­ning usw. ange­bo­ten wer­den. Kon­takt­sport mit bis zu 10 Per­so­nen ist ab dem 30. Mai im Frei­en erlaubt. Bei grö­ße­ren Trai­nings­grup­pen ist auf eine strik­te Tren­nung der Trai­nings­grup­pen und ‑zei­ten zu ach­ten! Wett­be­wer­be im Frei­zeit- und Brei­ten­sport sind ab dem 30. Mai eben­falls wie­der erlaubt. Vor­aus­set­zung dafür ist ein Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­kon­zept des Vereins. … 

Zitat:  Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste