Ein Leitfaden für Trainer:innen und Übungsleiter:innen
Freundlicherweise hat der Landessportbund NRW zum 1. Juni 2020 einen Leitfaden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs heraus gebracht. Den Leifaden, der für Trainer:innen gedacht ist können Sie hier herunter laden. Bitte beachten Sie in jedem Fall die von Ihrem Verein erarbeiteten Hygienekonzepte für die Wiederaufnahme des sportlichen Betriebs.
Empfehlungen zur Durchführung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie: Ein Leitfaden für Trainer:innen und Übungsleiter:innen
– Stand: 01. Juni 2020 –
Voraussetzung für die Durchführung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (Stand 29. Mai 2020) mitsamt Anlage. Die folgenden Checklisten/Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeit im Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen. Bei Kontakt- oder Mannschaftssportarten sollten weiterhin schwerpunktmäßig alternative Trainingskonzepte wie z.B. Lauf‑, Athletik‑, Zirkeltraining usw. angeboten werden. Kontaktsport mit bis zu 10 Personen ist ab dem 30. Mai im Freien erlaubt. Bei größeren Trainingsgruppen ist auf eine strikte Trennung der Trainingsgruppen und ‑zeiten zu achten! Wettbewerbe im Freizeit- und Breitensport sind ab dem 30. Mai ebenfalls wieder erlaubt. Voraussetzung dafür ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Vereins. …
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste