LSB Förderprogramme, Mai 2023

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den hier ange­ge­be­nen Fördermaßnahmen.

 

Förderung der Übungsarbeit – Antragsfrist: 30.03.2023 bis zum 31.05.2023

Auch in die­sem Jahr stellt das Land Nord­rhein-West­fa­len wie­der 7,56 Mio. Euro zur För­de­rung der Übungs­ar­beit der Sport­ver­ei­ne zur Ver­fü­gung. Eini­ge Bün­de bzw. Kom­mu­nen nut­zen die errech­ne­ten Zuschuss­ein­hei­ten eben­falls für die kom­mu­na­le Sport­för­de­rung. Bis­lang lie­gen erst 2.100 Anträ­ge vor, dies ent­spricht ledig­lich 1/3 der ver­gan­ge­nen Jah­re. Bit­te nutzt Eure „Ver­tei­ler“ um die Ver­ei­ne über die För­de­rung und die Antrags­frist zu informieren.

Denn nur die Anträ­ge, die bis zum 31.05.2023 ein­ge­hen, kön­nen für die Lan­des­för­de­rung berück­sich­tigt wer­den. Anträ­ge, die nach dem 31.05.23 ein­ge­hen, kön­nen höchs­tens im Fal­le einer Nach­be­wil­li­gung berück­sich­tigt wer­den. Die Antrags­stel­lung erfolgt wie gewohnt über das För­der­por­tal.

 

Übungsleiter*innen-Offensive – Antragsfrist: 27. 02.2023 – 10.12.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)

1 Mio. Euro stellt das Land NRW für die Qua­li­fi­zie­rung von Übungs­lei­tun­gen zur Ver­fü­gung. Durch die­se För­de­rung sol­len neue ehren­amt­li­che Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewon­nen wer­den. Ein Fokus liegt auf der Aus­bil­dung zu Schwimm­leh­rer­as­sis­ten­zen. Geför­dert wer­den anfal­len­de Aus­bil­dungs­kos­ten bis max. 500 EUR pro Maß­nah­me. Antrags­be­rech­tigt sind Sport­ver­ei­ne und ande­re Sport­an­bie­ter, die für die Durch­füh­rung ihrer Bewegungs‑, Spiel- und Sport­an­ge­bo­te auf qua­li­fi­zier­te Übungs­lei­tun­gen ange­wie­sen sind. Das bedeu­tet, dass auch Bün­de oder Ver­bän­de einen Antrag stel­len kön­nen, wenn eige­ne Sport­an­ge­bo­te (z.B. Schwimm­kur­se) durch­ge­führt wer­den. Eine Antrags­stel­lung als „Anbie­ter einer Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me“ ist nicht möglich.

Die Antrags­stel­lung erfolgt per Mail. Die Antrags­un­ter­la­gen sind unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive zu finden.

 

1000x1000 – Antragsfrist: 30. 03.2023 – 31.05.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)

2 Mio. Euro stellt das Land NRW für Maß­nah­men der Sport­ver­ei­ne zur Ver­fü­gung. Die Maß­nah­men ori­en­tie­ren sich auch in die­sem Jahr wie­der an den acht the­ma­ti­schen Schwer­punk­ten: Koope­ra­ti­on Kita, Koope­ra­ti­on Schu­le, Inte­gra­ti­on, Inklu­si­on, Mäd­chen und Frau­en, Reha­sport, Gesund­heits­sport, Älte­re. Geför­dert wer­den Maß­nah­men mit 1.000 Euro. Pro Ver­ein kann ein Antrag gestellt wer­den. Die Antrags­stel­lung erfolgt über das För­der­por­tal.

 

Extrazeit für Bewegung – Antragsfrist: 03.02.23 – 05.08.23 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)

Die Extra­zeit für Bewe­gung wur­de ver­län­gert. Noch bis zum 05.08.2023 wer­den zusätz­lich (außer­schu­li­sche) BeSS-Ange­bo­te von Sport­ver­ei­nen (und ande­ren Trä­gern der frei­en Kin­der- und Jugend­hil­fe) für Schü­le­rin­nen und Schü­ler vom Land NRW geför­dert. Die Ange­bo­te müs­sen bis zum 06. August 2023 (Ende der Som­mer­fe­ri­en) statt­ge­fun­den haben. Geför­dert wer­den Ange­bo­te bis max. 500 Euro. Auch Bün­de und Ver­bän­de kön­nen einen Antrag für z.B. Feri­en­maß­nah­men stel­len. Auch hier wird der Antrag über das För­der­por­tal ein­ge­reicht.

 

Soforthilfe Sport NRW 2023: Krisenhilfe Energie – Antragsfrist: 01.03.2023 – 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt)

55,2 Mio. gewährt das Land NRW Bil­lig­keits­leis­tun­gen, um die kri­sen­be­ding­ten Mehr­kos­ten für Ener­gie abzu­mil­dern. Der Bil­lig­keits­zeit­raum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023. Es kann eine Bil­lig­keits­leis­tung bis max. 200.000 Euro bean­tra­gen wer­den. Der­zeit fin­det eine Klä­rung mit der Staats­kanz­lei bezüg­lich einer Ver­län­ge­rung statt. Sobald es hier­zu Neu­ig­kei­ten gibt, mel­den wir uns.

Sie­he auch: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022–23