Weitere Informationen zu den hier angegebenen Fördermaßnahmen.
Förderung der Übungsarbeit – Antragsfrist: 30.03.2023 bis zum 31.05.2023
Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Einige Bünde bzw. Kommunen nutzen die errechneten Zuschusseinheiten ebenfalls für die kommunale Sportförderung. Bislang liegen erst 2.100 Anträge vor, dies entspricht lediglich 1/3 der vergangenen Jahre. Bitte nutzt Eure „Verteiler“ um die Vereine über die Förderung und die Antragsfrist zu informieren.
Denn nur die Anträge, die bis zum 31.05.2023 eingehen, können für die Landesförderung berücksichtigt werden. Anträge, die nach dem 31.05.23 eingehen, können höchstens im Falle einer Nachbewilligung berücksichtigt werden. Die Antragsstellung erfolgt wie gewohnt über das Förderportal.
Übungsleiter*innen-Offensive – Antragsfrist: 27. 02.2023 – 10.12.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
1 Mio. Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Ein Fokus liegt auf der Ausbildung zu Schwimmlehrerassistenzen. Gefördert werden anfallende Ausbildungskosten bis max. 500 EUR pro Maßnahme. Antragsberechtigt sind Sportvereine und andere Sportanbieter, die für die Durchführung ihrer Bewegungs‑, Spiel- und Sportangebote auf qualifizierte Übungsleitungen angewiesen sind. Das bedeutet, dass auch Bünde oder Verbände einen Antrag stellen können, wenn eigene Sportangebote (z.B. Schwimmkurse) durchgeführt werden. Eine Antragsstellung als „Anbieter einer Qualifizierungsmaßnahme“ ist nicht möglich.
Die Antragsstellung erfolgt per Mail. Die Antragsunterlagen sind unter https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/uebungsleiterinnen-offensive zu finden.
1000x1000 – Antragsfrist: 30. 03.2023 – 31.05.2023 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
2 Mio. Euro stellt das Land NRW für Maßnahmen der Sportvereine zur Verfügung. Die Maßnahmen orientieren sich auch in diesem Jahr wieder an den acht thematischen Schwerpunkten: Kooperation Kita, Kooperation Schule, Integration, Inklusion, Mädchen und Frauen, Rehasport, Gesundheitssport, Ältere. Gefördert werden Maßnahmen mit 1.000 Euro. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal.
Extrazeit für Bewegung – Antragsfrist: 03.02.23 – 05.08.23 (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind)
Die Extrazeit für Bewegung wurde verlängert. Noch bis zum 05.08.2023 werden zusätzlich (außerschulische) BeSS-Angebote von Sportvereinen (und anderen Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe) für Schülerinnen und Schüler vom Land NRW gefördert. Die Angebote müssen bis zum 06. August 2023 (Ende der Sommerferien) stattgefunden haben. Gefördert werden Angebote bis max. 500 Euro. Auch Bünde und Verbände können einen Antrag für z.B. Ferienmaßnahmen stellen. Auch hier wird der Antrag über das Förderportal eingereicht.
Soforthilfe Sport NRW 2023: Krisenhilfe Energie – Antragsfrist: 01.03.2023 – 30.05.2023 (Verlängerung wird angestrebt)
55,2 Mio. gewährt das Land NRW Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Der Billigkeitszeitraum ist vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. Derzeit findet eine Klärung mit der Staatskanzlei bezüglich einer Verlängerung statt. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, melden wir uns.
Siehe auch: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022–23