OVG NRW hebt die „Coronaregionalverordnung“ im Kreis Gütersloh auf (13 B 940/20.NE)

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Das nord­rhein-west­fä­li­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat die Coro­na­vi­rus-Beschrän­kun­gen im Kreis Güters­loh per Eil­be­schluss vor­läu­fig außer Voll­zug gesetzt. Die Fort­schrei­bung der Ein­schrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens sei nach der Prü­fung vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig gewe­sen, befand das Gericht. Es sei nach dem gegen­wär­ti­gen Erkennt­nis­stand nicht mehr mit dem Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz und dem Gleich­be­hand­lungs­grund­satz zu ver­ein­ba­ren, dass sich ihr Gel­tungs­be­reich auf das gesam­te Gebiet des Krei­ses Güters­loh erstrecke. 

Zitat: zeit.de

Beschluss: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_940_20_NE_Beschluss_20200706.html