Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Coronavirus-Beschränkungen im Kreis Gütersloh per Eilbeschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Fortschreibung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sei nach der Prüfung voraussichtlich rechtswidrig gewesen, befand das Gericht. Es sei nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich ihr Geltungsbereich auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstrecke.
Zitat: zeit.de
Beschluss: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/13_B_940_20_NE_Beschluss_20200706.html