Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 17.08.2020 wieder die regulären Belegungspläne für die Sporthallen in Halle gelten. Diese sind über die Homepage (Locaboo) https://app.locaboo.com/de/calendar/widget?user=6435 einsehbar. Die Sporthallen der Grundschulen Künsebeck und Lindenschule können ebenfalls wieder genutzt werden. Auch die Sporthallen des Kreises (Sporthallen KGH, KBS und Ravensberg) sollen wieder zur Verfügung stehen. Näheres wird in der 33. KW mitgeteilt. Hier wird empfohlen sich vorher mit den Hausmeistern der Schulen in Verbindung zu setzen, welches Hygienekonzept für die Kreissporthallen gilt und ob eigene Reinigungs- und Desinfektionsmittel mitgebracht werden müssen.
Eine Freigabe des Lehrschwimmbeckens in Gartnisch wird ebenfalls derzeit intensiv geprüft. Eine Info erfolgt ebenfalls in der 33. KW.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Nur gesammeltes Betreten und Verlassen der Sporthallen, kein Einzelzutritt -> Aufsicht durch Übungsleiter*innen, Betreten erst ab Trainingsbeginn (siehe Locaboo)
- Personen mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt
- Führen von Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten durch die jeweiligen Übungsleiter*innen, Aufbewahrung 4 Wochen
- Maskenpflicht in den Gängen bis zur Sporthalle
- Sperrung aller Kabinen/Umkleiden, kein Duschen und Umziehen erlaubt
- Vor Trainingsbeginn sind alle Belüftungsmöglichkeiten sicherzustellen (Masch I und II- Betrieb der Lüftungsanlage; sonst Öffnung von Fenstern, Oberlichtern und Notausgängen)
- Kontaktsport mit maximal 30 Personen, ansonsten gilt 1,5 m Mindestabstand
- Öffnung von maximal zwei Besuchertoiletten für die Sportler*innen (zusätzlich Behindertentoiletten), die Kontaktflächen in den Toiletten müssen bei Benutzung durch die Übungsleiter*innen oder zu benennende Dritte vor Verlassen desinfiziert oder gereinigt werden, ansonsten ist die Benutzung zu untersagen
- Desinfektion/Reinigung der Torpfosten, Griffe, Bänke, Ablageflächen, Sportgeräte (nicht zu desinfizierende Geräte dürfen nicht benutzt werden) nach jedem Nutzerwechsel
- Wenn möglich und soweit vorhanden, sollte im Bereich der Kleinsportgeräte (Gymnastikmatten, Schläger etc.) möglichst persönliche Sportausrüstung genutzt werden
- Hygienekonzepte von jedem Sportverein für jede Sportart müssen vor dem 1. Trainingsbetrieb erstellt werden, den Mitgliedern zur Kenntnis und Einhaltung vorab zugestellt werden und dem Ordnungsamt vorgelegt werden können
- Die Sporthalle muss 10 Minuten vor dem regulärem Ende der Trainingszeit (siehe Locaboo) verlassen werden, damit sich keine Nutzer begegnen
Ich weiß, die Einschränkungen und Regelungen sind nur mit viel Aufwand umzusetzen. Unsere Zielsetzung als Stadt ist es jedoch, dass möglichst viele Vereine wieder einen eingeschränkten und Covid19-konformen Trainingsbetrieb aufnehmen können. Bitte helfen Sie mit, dass die vorgenannten Regelungen eingehalten werden können, sodass eine Rückkehr zur Normalität wahrscheinlich wird. Gemeinsam schaffen wir das. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Vielen Dank!
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste