Regeln für die Benutzung der Sporthallen

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Ich freue mich, Ihnen mit­tei­len zu kön­nen, dass ab dem 17.08.2020 wie­der die regu­lä­ren Bele­gungs­plä­ne für die Sport­hal­len in Hal­le gel­ten. Die­se sind über die Home­page (Loca­boo) https://app.locaboo.com/de/calendar/widget?user=6435 ein­seh­bar. Die Sport­hal­len der Grund­schu­len Kün­se­beck und Lin­den­schu­le kön­nen eben­falls wie­der genutzt wer­den. Auch die Sport­hal­len des Krei­ses (Sport­hal­len KGH, KBS und Ravens­berg) sol­len wie­der zur Ver­fü­gung ste­hen. Nähe­res wird in der 33. KW mit­ge­teilt. Hier wird emp­foh­len sich vor­her mit den Haus­meis­tern der Schu­len in Ver­bin­dung zu set­zen, wel­ches Hygie­ne­kon­zept für die Kreis­sport­hal­len gilt und ob eige­ne Rei­ni­gungs- und Des­in­fek­ti­ons­mit­tel mit­ge­bracht wer­den müssen.

Eine Frei­ga­be des Lehr­schwimm­be­ckens in Gart­nisch wird eben­falls der­zeit inten­siv geprüft. Eine Info erfolgt eben­falls in der 33. KW.

Fol­gen­de Rege­lun­gen sind zu beachten:

  1. Nur gesam­mel­tes Betre­ten und Ver­las­sen der Sport­hal­len, kein Ein­zel­zu­tritt -> Auf­sicht durch Übungsleiter*innen, Betre­ten erst ab Trai­nings­be­ginn (sie­he Locaboo)
  2. Per­so­nen mit Erkäl­tungs­sym­pto­men haben kei­nen Zutritt
  3. Füh­ren von Anwe­sen­heits­lis­ten mit Kon­takt­da­ten durch die jewei­li­gen Übungsleiter*innen, Auf­be­wah­rung 4 Wochen
  4. Mas­ken­pflicht in den Gän­gen bis zur Sporthalle
  5. Sper­rung aller Kabinen/Umkleiden, kein Duschen und Umzie­hen erlaubt
  6. Vor Trai­nings­be­ginn sind alle Belüf­tungs­mög­lich­kei­ten sicher­zu­stel­len (Masch I und II- Betrieb der Lüf­tungs­an­la­ge; sonst Öff­nung von Fens­tern, Ober­lich­tern und Notausgängen)
  7. Kon­takt­sport mit maxi­mal 30 Per­so­nen, ansons­ten gilt 1,5 m Mindestabstand
  8. Öff­nung von maxi­mal zwei Besu­cher­toi­let­ten für die Sportler*innen (zusätz­lich Behin­der­ten­toi­let­ten), die Kon­takt­flä­chen in den Toi­let­ten müs­sen bei Benut­zung durch die Übungsleiter*innen oder zu benen­nen­de Drit­te vor Ver­las­sen des­in­fi­ziert oder gerei­nigt wer­den, ansons­ten ist die Benut­zung zu untersagen
  9. Desinfektion/Reinigung der Tor­pfos­ten, Grif­fe, Bän­ke, Abla­ge­flä­chen, Sport­ge­rä­te (nicht zu des­in­fi­zie­ren­de Gerä­te dür­fen nicht benutzt wer­den) nach jedem Nutzerwechsel
  10. Wenn mög­lich und soweit vor­han­den, soll­te im Bereich der Klein­sport­ge­rä­te (Gym­nas­tik­mat­ten, Schlä­ger etc.) mög­lichst per­sön­li­che Sport­aus­rüs­tung genutzt werden
  11. Hygie­ne­kon­zep­te von jedem Sport­ver­ein für jede Sport­art müs­sen vor dem 1. Trai­nings­be­trieb erstellt wer­den, den Mit­glie­dern zur Kennt­nis und Ein­hal­tung vor­ab zuge­stellt wer­den und dem Ord­nungs­amt vor­ge­legt wer­den können
  12. Die Sport­hal­le muss 10 Minu­ten vor dem regu­lä­rem Ende der Trai­nings­zeit (sie­he Loca­boo) ver­las­sen wer­den, damit sich kei­ne Nut­zer begegnen

Ich weiß, die Ein­schrän­kun­gen und Rege­lun­gen sind nur mit viel Auf­wand umzu­set­zen. Unse­re Ziel­set­zung als Stadt ist es jedoch, dass mög­lichst vie­le Ver­ei­ne wie­der einen ein­ge­schränk­ten und Covi­d19-kon­for­men Trai­nings­be­trieb auf­neh­men kön­nen. Bit­te hel­fen Sie mit, dass die vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, sodass eine Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät wahr­schein­lich wird. Gemein­sam schaf­fen wir das. Bei Fra­gen kön­nen Sie mich ger­ne kon­tak­tie­ren. Vie­len Dank! 

Zitat: Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste