Auskunft des Fachbereichs 2, Bürgerdienste, der Stadt Halle Westfalen. Beachten Sie bitte die Daten am Ende des Zitats.
Ab einen Wert unter 100 gilt:
- Ausschließlich Sport im Freien mit Ausnahme des Schwimmunterrichtes für Gruppen von 5 Babys oder Kleinkindern in Hallenbädern oder Lehrschwimmbecken.
- Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden bei den nachfolgenden Personenangaben nicht mitberechnet, ein Nachweis ist vorzuhalten.
- Kontaktsport allein, zu zweit oder max. 5 Personen aus 2 Haushalten ODER 20 Kinder unter 15 Jahren mit bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen (letzteres gilt auch für den Schwimmunterricht in Freibädern).
- Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen nur eine Gruppe von Kindern betreuen, benötigen aber keinen negativen Test mehr!
- Kontaktfreier Sport mit max. 20 Personen (auch Erwachsene) inklusive Ausbildungspersonen.
- Zwischen den erlaubten Personen(-gruppen) ist mindestens ein Abstand von 5 Metern einzuhalten.
- Erfassung der Kontaktdaten beim organisierten Gruppensport (einfache Rückverfolgbarkeit).
- Einhaltung der Hygiene (insbesondere Händedesinfektion, regelmäßige Reinigung von Toilettenanlagen).
- Zuschauer*innen sind bis max. 20 % der regulären Kapazität (höchstens aber 500 Personen) erlaubt, wenn diese genesen, geimpft oder negativ getestet sind (max. 48 Stunden alt), hierbei sind nur Sitzplätze zulässig und die Erfassung der Kontaktdaten muss sich auch auf den Sitzplatz beziehen (besondere Rückverfolgbarkeit).
- Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
- Sport in Innenräumen ist weiterhin untersagt.
Im Übrigen, die Inzidenz liegt heute (25.05.2021) im Kreis Gütersloh unter 100, sodass die Sportplätze und auch die Skate-Anlage unter den o.g. Bedingungen ab Donnerstag, 27.05.2021, wieder freigegeben werden.
Zitat: Informationen der Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste