Regelungen zum Sport ab dem 20.8.2021

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Aus­kunft des Fach­be­reichs 2, Bür­ger­diens­te, der Stadt Hal­le Westfalen.

Ab Frei­tag (Anm.: 20.8.2021) gilt die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung in NRW.

Nach­fol­gend zusam­men­ge­fasst die kur­zen Rege­lun­gen unter ande­rem für den Sportbetrieb:

  1. Kei­ne Per­so­nen­be­gren­zun­gen mehr.
  2. Kei­ne Nach­ver­fol­gung mehr (z.B. Luca).
  3. Kei­ne Test­pflicht für Sport im Freien.
  4. Ab dem Inzi­denz­wert von 35 in NRW oder im Kreis (gilt aktu­ell für den Kreis Güters­loh und Hal­le) gilt für Sport­an­ge­bo­te (egal ob mit oder ohne Kon­takt!) in Innen­räu­men eine Test­pflicht (Bür­ger­tes­t/­PoC-Schnell­test) für nicht voll­stän­dig immu­ni­sier­te Personen.
    1. Kin­der bis zum Schul­ein­tritt sind von der Test­pflicht aus­ge­nom­men, schul­pflich­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che mit Schü­ler­aus­weis oder Beschei­ni­gung der Schu­le gel­ten auf­grund der Teil­nah­me an den ver­bind­li­chen Schul­tes­tun­gen als getes­te­te Personen.
    2. Bei Jugend­li­chen bis einschl. 17 Jah­ren, wel­che nicht mehr schul­pflich­tig sind, reicht ein Selbst­test unter Auf­sicht aus, um an Sport­an­ge­bo­ten (Trai­ning etc.) teil­neh­men zu können.
  5. Medi­zi­ni­sche Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men (über­all). Nur wäh­rend der Sport­aus­übung nicht.
  6. Zuschauer*innen im Frei­en sind bis 2.500 Per­so­nen ohne Test, Nach­ver­fol­gung und Mas­ken­pflicht zulässig.
  7. Zuschauer*innen in Innen­räu­men sind ohne Kapa­zi­täts­be­gren­zung und Ein­hal­tung von Min­dest­ab­stän­den zulässig. 
    1. jedoch mit Test­pflicht oder Immu­ni­sie­rung ab dem Inzi­denz­wert von 35 in NRW oder dem Kreis.
    2. 100 Zuschauer*innen ohne fes­ten Sitz­platz (sonst Hygienekonzept).
      Hier ist es unbe­dingt erfor­der­lich, dass bei mehr als 100 Zuschauer*innen ein fes­ter Sitz­platz zuge­wie­sen (Num­me­rie­rung oder Platz­an­wei­sung) wird, ansons­ten muss ein umfas­sen­des und ein­rich­tungs­be­zo­ge­nes Hygie­ne­kon­zept auf Basis der Anla­ge zur Coro­naschutz­ver­ord­nung bei Gesund­heits­amt des Krei­ses Güters­loh ein­ge­reicht wer­den. Die meis­ten Hygie­ne­kon­zep­te der Ver­ei­ne wer­den die­sen Anfor­de­run­gen noch nicht genü­gen, da die­se die Gege­ben­hei­ten in den ein­zel­nen Sport­hal­len nicht so detail­liert betrach­ten wer­den. Hier ist ins­be­son­de­re auf Lüf­tung, Lauf­we­ge, etc. einzugehen.
    3. Medi­zi­ni­sche Mas­ken­pflicht auch am Sitz- oder Steh­platz (Aus­nah­me: Fes­te Sitz- oder Stehplätze).
  8. Gas­tro­no­mie in Innen­räu­men ab dem Inzi­denz­wert von 35 in NRW oder dem Kreis mit Test­pflicht oder Immu­ni­sie­rung, fes­ter Sitz- oder Steh­platz erforderlich.
  9. Ein­hal­tung AHA+L‑Regelung soweit wie mög­lich emp­foh­len, Lüf­ten ist obligatorisch.

Zitat: Infor­ma­tio­nen der Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste

Grund­sätz­lich fin­den Sie alle Rege­lun­gen unter https://www.hallewestfalen.de/portal/seiten/coronavirus-faq-900000775–22700.html?rubrik=900000001 in mög­lichst über­sicht­li­che Excel-Tabel­len zusammengefasst.