Update #1: Änderung der Coronaschutzverordnung: Öffnung der Sportplätze

Zusätz­lich zu den Regeln vom 24.02. gibt es ab Mon­tag, 08.03., fol­gen­de Locke­run­gen im Bereich Sport:
  1. Sport mit maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei ver­schie­de­nen Haushalten
  2. Sport in Grup­pen von maxi­mal 20 Kin­dern bis zum Alter von ein­schließ­lich 14 Jahren
    1. 2 Aus­bil­dungs- oder Aufsichtspersonen
    2. Vor­keh­run­gen zur Hygie­ne (z.B. Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Rei­ni­gung von WC-Anlagen)
    3. All­tags­mas­ke bis zum Sportplatz
    4. Sicher­stel­lung der ein­fa­chen Rück­ver­folg­bar­keit mit Auf­be­wah­rung der Daten für einen Zeit­raum von vier Wochen
    5. Ange­bo­te von Ver­ei­nen gehen Indi­vi­du­al­nut­zern selbst­ver­ständ­lich vor
  3. Kon­takt­sport ist zwi­schen den zuläs­si­gen Per­so­nen­grup­pen erlaubt
  4. 5 Meter Min­dest­ab­stand zwi­schen den in Nr. 1 und Nr. 2 zuläs­si­gen Per­so­nen­grup­pen (heißt, es dürf­ten sich bei pas­sen­dem Abstand auf einem Sport­platz auch 40 Kin­der aufhalten)
  5. Duschen und Umklei­den blei­ben gesperrt

Die­se Rege­lun­gen betref­fen alle städ­ti­schen Sport­stät­ten im Frei­en, auch die Skate-Anlage. 

Zitat: Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste