Auszug aus der Satzung des Stadtsportverbandes Halle e. V.
Der SSV ist parteipolitisch neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. (§ 2.1, Zweck)
Der SSV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-Ordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Mit Ausnahme der städtischen Fördermittel erhalten nur Mitglieder, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, Zuwendungen aus Mitteln des SSV. (§ 2.2, Zweck)
Der SSV ist zuständig für alle Fragen und Aufgaben auf dem Gebiet des Sports in der Stadt Halle, soweit sie nicht unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Vereine und Fachverbände fallen. / Aufgaben: Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinen und den Schulen. / Vertretung der Interessen aller sporttreibenden Vereine und Fachschaften gegenüber der Stadt Halle und dem Kreissportbund Gütersloh. / Werbung, Organisation und Durchführung von Volkssportwettbewerben, insbesondere der Sportabzeichenaktion. (§ 2.3, Zweck)
Unsere Satzung finden Sie im Download-Bereich.
Der Vorstand
Reinhard Stricker
Gütersloher Straße 24
33790 Halle (Westf.)
0172 5210207
vorsitzender1@ssv-hw.de
Reinhard Große-Wächter
Pommernweg 6
33790 Halle (Westf.)
05201 849585
0172 2912174
ehrenvorsitzender1@ssv-hw.de