Update #1 – Nutzung von Sportstätten – Regelungen Inzidenzstufe 2

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Aus­kunft des Fach­be­reichs 2, Bür­ger­diens­te, der Stadt Hal­le Westfalen.

Ab mor­gen gilt im Kreis Güters­loh und damit auch in Hal­le die Inzi­denz­stu­fe 2. Dies hat lei­der auch wie­der ein­schrän­ken­de Aus­wir­kun­gen auf den Vereinssport.

Grund­sätz­lich fin­den Sie alle Rege­lun­gen unter https://www.hallewestfalen.de/portal/seiten/coronavirus-faq-900000775–22700.html?rubrik=900000001 in mög­lichst über­sicht­li­che Excel-Tabel­len zusam­men­ge­fasst. Auf­grund meh­re­rer Nach­fra­gen zu ver­schie­de­nen The­men möch­te ich aber noch eine kur­ze Zusam­men­fas­sung der mor­gen gel­ten­den Rege­lun­gen geben:

  1. Kon­takt­frei­er Sport im Frei­en ist ohne Per­so­nen­be­gren­zung erlaubt
  2. Kon­takt­sport im Frei­en ist mit max. 25 getes­te­ten Per­so­nen erlaubt, dazu kön­nen unbe­grenzt voll­stän­dig immu­ni­sier­te Per­so­nen (geimpft oder gene­sen) teil­neh­men (Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen wer­den nicht mit­ein­ge­rech­net, da die­se nicht unmit­tel­bar Kon­takt­sport betrei­ben. [Anm. des SSV: Für Jugend­li­che bis 18 Jah­re sie­he unten.]
  3. Kon­takt­frei­er Sport in Innen­räu­men ist eben­falls ohne Per­so­nen­be­gren­zung erlaubt, jedoch kein hoch­in­ten­si­ves Aus­dau­er­trai­ning und mit Nega­tiv­t­est­nach­weis oder voll­stän­di­ger Immunisierung
  4. Kon­takt­sport in Innen­räu­men ist mit max. 12 getes­te­ten Per­so­nen erlaubt, dazu kön­nen unbe­grenzt voll­stän­dig immu­ni­sier­te Per­so­nen (geimpft oder gene­sen) teil­neh­men (Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen wer­den nicht mit­ein­ge­rech­net, da die­se nicht unmit­tel­bar Kon­takt­sport betreiben
  5. Nega­tiv­t­est­nach­weis wird bereits für Kin­der ab 6 Jah­ren benö­tigt, muss von einem zer­ti­fi­zier­ten Test­zen­trum oder eine all­ge­mein­bil­den­den Schu­le aus­ge­stellt sein und ist max. 48 Stun­den gültig
  6. 5‑Meter Min­dest­ab­stand zwi­schen ein­zel­nen Sportgruppen
  7. Sicher­stel­lung der ein­fa­chen Rückverfolgbarkeit
  8. Medi­zi­ni­sche Mas­ken­pflicht in Innen­räu­men, auch in Umkleiden
  9. Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des in Umkleiden
  10. Zuschauer*innen im Frei­en: max. 1.000 Per­so­nen oder 33 % der regu­lä­ren Kapa­zi­tät ohne Nega­tiv­t­est­nach­weis auf fes­ten Sitz- oder Steh­plät­zen mit Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des, Bele­gung im Schach­brett­mus­ter aus­rei­chend, Erfas­sung der Kon­takt­da­ten auf den Sitz- oder Steh­platz genau (beson­de­re Rückverfolgbarkeit)
  11. Zuschauer*innen in Innen­räu­men: max. 500 Per­so­nen mit Nega­tiv­t­est­nach­weis oder voll­stän­di­ger Immu­ni­sie­rung auf fes­ten Sitz- oder Steh­plät­zen mit Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des, Bele­gung im Schach­brett­mus­ter aus­rei­chend, Erfas­sung der Kon­takt­da­ten auf den Sitz- oder Steh­platz genau (beson­de­re Rückverfolgbarkeit)

Und dann noch eine Infor­ma­ti­on zur Sport­hal­le Masch I: Auf­grund von Ver­an­stal­tun­gen in der 33. KW und not­wen­di­ger Grund­rei­ni­gung nach den Bau­maß­nah­men steht die­se ab dem 23.08.2021 wie­der für den Ver­eins­sport zur Ver­fü­gung. Die Duschen blei­ben auf­grund der anhal­ten­den Legio­nel­len-Pro­ble­ma­tik wei­ter­hin gesperrt. Hier wer­den in der nächs­ten Woche wei­te­re Maß­nah­men zur Bekämp­fung abgestimmt.

Sport im Frei­en: Bei jun­gen Men­schen bis einschl. 18 Jah­ren dür­fen max. 25 Kin­der und Jugend­li­che auch Kon­takt­sport, sowohl im Trai­nings- als auch Wett­kampf­be­trieb, betrei­ben und müs­sen kei­nen Nega­tiv­t­est­nach­weis vor­le­gen! Die 25 Per­so­nen bezie­hen jedoch auch Ersatzspieler*innen mit ein. Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen sind zusätz­lich zu rechnen.

Mög­li­cher­wei­se wer­den in der nächs­ten Woche ande­re Rege­lun­gen getrof­fen, wenn die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung in Kraft tritt.

Zitat: Infor­ma­tio­nen der Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste