Auskunft des Fachbereichs 2, Bürgerdienste, der Stadt Halle Westfalen.
Grundsätzlich finden Sie alle Regelungen unter https://www.hallewestfalen.de/portal/seiten/coronavirus-faq-900000775–22700.html?rubrik=900000001 in möglichst übersichtliche Excel-Tabellen zusammengefasst. Aufgrund mehrerer Nachfragen zu verschiedenen Themen möchte ich aber noch eine kurze Zusammenfassung der morgen geltenden Regelungen geben:
- Kontaktfreier Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt
- Kontaktsport im Freien ist mit max. 25 getesteten Personen erlaubt, dazu können unbegrenzt vollständig immunisierte Personen (geimpft oder genesen) teilnehmen (Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen werden nicht miteingerechnet, da diese nicht unmittelbar Kontaktsport betreiben. [Anm. des SSV: Für Jugendliche bis 18 Jahre siehe unten.]
- Kontaktfreier Sport in Innenräumen ist ebenfalls ohne Personenbegrenzung erlaubt, jedoch kein hochintensives Ausdauertraining und mit Negativtestnachweis oder vollständiger Immunisierung
- Kontaktsport in Innenräumen ist mit max. 12 getesteten Personen erlaubt, dazu können unbegrenzt vollständig immunisierte Personen (geimpft oder genesen) teilnehmen (Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen werden nicht miteingerechnet, da diese nicht unmittelbar Kontaktsport betreiben
- Negativtestnachweis wird bereits für Kinder ab 6 Jahren benötigt, muss von einem zertifizierten Testzentrum oder eine allgemeinbildenden Schule ausgestellt sein und ist max. 48 Stunden gültig
- 5‑Meter Mindestabstand zwischen einzelnen Sportgruppen
- Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit
- Medizinische Maskenpflicht in Innenräumen, auch in Umkleiden
- Einhaltung des Mindestabstandes in Umkleiden
- Zuschauer*innen im Freien: max. 1.000 Personen oder 33 % der regulären Kapazität ohne Negativtestnachweis auf festen Sitz- oder Stehplätzen mit Einhaltung des Mindestabstandes, Belegung im Schachbrettmuster ausreichend, Erfassung der Kontaktdaten auf den Sitz- oder Stehplatz genau (besondere Rückverfolgbarkeit)
- Zuschauer*innen in Innenräumen: max. 500 Personen mit Negativtestnachweis oder vollständiger Immunisierung auf festen Sitz- oder Stehplätzen mit Einhaltung des Mindestabstandes, Belegung im Schachbrettmuster ausreichend, Erfassung der Kontaktdaten auf den Sitz- oder Stehplatz genau (besondere Rückverfolgbarkeit)
Und dann noch eine Information zur Sporthalle Masch I: Aufgrund von Veranstaltungen in der 33. KW und notwendiger Grundreinigung nach den Baumaßnahmen steht diese ab dem 23.08.2021 wieder für den Vereinssport zur Verfügung. Die Duschen bleiben aufgrund der anhaltenden Legionellen-Problematik weiterhin gesperrt. Hier werden in der nächsten Woche weitere Maßnahmen zur Bekämpfung abgestimmt.
Sport im Freien: Bei jungen Menschen bis einschl. 18 Jahren dürfen max. 25 Kinder und Jugendliche auch Kontaktsport, sowohl im Trainings- als auch Wettkampfbetrieb, betreiben und müssen keinen Negativtestnachweis vorlegen! Die 25 Personen beziehen jedoch auch Ersatzspieler*innen mit ein. Geimpfte und genesene Personen sind zusätzlich zu rechnen.
Möglicherweise werden in der nächsten Woche andere Regelungen getroffen, wenn die neue Coronaschutzverordnung in Kraft tritt.
Zitat: Informationen der Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste