Durch die Aufhebung des Lockdowns für den Kreis Gütersloh ist Sport auch in Halle wieder nach den bisherigen kommunizierten Maßgaben der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung NRW erlaubt. Das heißt im Freien Kontaktsport mit bis zu 30 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 10 Personen. Maßgeblich sind hierbei die einfache Rückverfolgbarkeit und die jeweiligen Hygienekonzepte der Vereine. / Die städtischen Sporthallen sind ab sofort, 07.07.2020, wieder für den Vereinssport geöffnet. Aufgrund von Baumaßnahmen sind die Sporthallen der Grundschulen Lindenschule sowie Künsebeck leider nicht nutzbar.
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 – Bürgerdienste