Update #1: Regeln für die Benutzung der Sporthallen

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Zuerst die gute Nach­richt, die Sport­hal­len des Krei­ses dür­fen ab dem 17.08.2020 eben­falls wie­der genutzt wer­den. Dabei gel­ten die regu­lä­ren Bele­gungs­plä­ne. Ob Hän­de- und Flä­chen­des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wird oder von den Ver­ei­nen selbst mit­ge­bracht wer­den muss, bit­te ich bei den jewei­li­gen Haus­meis­tern zu erfra­gen. Glei­ches gilt auch für die vom Kreis als Trä­ger der Sport­hal­len umzu­set­zen­den Hygienekonzepte.

Zum Lehr­schwimm­be­cken erfolgt vor­aus­sicht­lich am 13.08.2020 die Infor­ma­ti­on, ob und wann eine Nut­zung durch die Ver­ei­ne mög­lich ist.

Nun die schlech­te Nach­richt, durch die gel­ten­den Min­dest­ab­stän­de sind die städ­ti­schen Schu­len der­zeit gezwun­gen, nicht nur zur Ein­schu­lung die Sport­hal­len zu nut­zen. Auch für Eltern­aben­de, Bespre­chun­gen und Kon­fe­ren­zen wird in die Sport­hal­len aus­ge­wi­chen wer­den müs­sen. Dabei sind auch kurz­fris­ti­ge Ter­min­ent­schei­dun­gen nicht zu ver­mei­den. Betrof­fen hier­von sind alle Sport­hal­len der Grund­schu­len und die Sport­hal­le Masch I. Ich bit­te um Ver­ständ­nis, wenn durch wich­ti­ge Schul­termi­ne die Sport­hal­len den Ver­ei­nen nicht zu Ver­fü­gung ste­hen. Wir sind bemüht, umge­hend die Ver­ei­ne zu infor­mie­ren, wenn die Schu­len einen Bedarf ange­mel­det haben. Bereits jetzt sind in Loca­boo etli­che Ter­mi­ne ein­ge­tra­gen, die lei­der Ein­schrän­kun­gen im Sport­be­trieb zur Fol­ge haben. 

Zitat: Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste