Zuerst die gute Nachricht, die Sporthallen des Kreises dürfen ab dem 17.08.2020 ebenfalls wieder genutzt werden. Dabei gelten die regulären Belegungspläne. Ob Hände- und Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird oder von den Vereinen selbst mitgebracht werden muss, bitte ich bei den jeweiligen Hausmeistern zu erfragen. Gleiches gilt auch für die vom Kreis als Träger der Sporthallen umzusetzenden Hygienekonzepte.
Zum Lehrschwimmbecken erfolgt voraussichtlich am 13.08.2020 die Information, ob und wann eine Nutzung durch die Vereine möglich ist.
Nun die schlechte Nachricht, durch die geltenden Mindestabstände sind die städtischen Schulen derzeit gezwungen, nicht nur zur Einschulung die Sporthallen zu nutzen. Auch für Elternabende, Besprechungen und Konferenzen wird in die Sporthallen ausgewichen werden müssen. Dabei sind auch kurzfristige Terminentscheidungen nicht zu vermeiden. Betroffen hiervon sind alle Sporthallen der Grundschulen und die Sporthalle Masch I. Ich bitte um Verständnis, wenn durch wichtige Schultermine die Sporthallen den Vereinen nicht zu Verfügung stehen. Wir sind bemüht, umgehend die Vereine zu informieren, wenn die Schulen einen Bedarf angemeldet haben. Bereits jetzt sind in Locaboo etliche Termine eingetragen, die leider Einschränkungen im Sportbetrieb zur Folge haben.
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste