Individualsport auf Sportstätten der Stadt Halle
Die Inzidenz im Kreis Gütersloh liegt weiterhin knapp beim Grenzwert von 126, echte Lockerungen für den Sport sind erst wieder bei der Unterschreitung einer Inzidenz von 100 vorgesehen.
Trotzdem möchte die Stadt Halle ihren Bürgern anbieten bestimmte Sportstätten, unter Auflagen, für den Individualsport zu öffnen. Das Angebot richtet sich dabei an Individualsportler, die unter der Aufsicht ehrenamtlicher Helfer dann eine Sportstätte nutzen könnten, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit.
Die ehrenamtlichen Helfer begleiten dabei das Einhalten der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW und die Benutzungsregeln der Stadt Halle für Sportstätten und üben während der Nutzungszeit das Hausrecht der Stadt Halle aus.
Wichtigste Regel: Individualsport im Freien ohne Kontakt allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes.
Eine Nutzung von Sportstätten der Stadt Halle ist ohne Aufsicht weiterhin aufgrund der Corona-Notbremse nicht zulässig. Alle Termine zur Nutzung der Sportstätten für den Individualsport unter diesen Auflagen müssen vorher mit dem Fachbereich 2, Bürgerdienste, abgesprochen werden.
Ansprechpartner bei der Stadt Halle ist der Fachbereich 2: Bürgerdienste, Abteilung 2.1: Ordnung, Schule, Kultur und Sport, Rathaus I, Ravensberger Str. 1, 33790 Halle (Westf.), 05201 183159.
Als Sportler könnten Sie zum Beispiel Ihren Verein ansprechen, ob es dem Verein möglich ist, entsprechende Termine zu vereinbaren und organisieren.
Mo., 17.5.2021 – Individualsport auf der Wettkampfanlage an der Wasserwerkstraße
Am Montag, dem 17.5.2021, steht das Sportabzeichenprüferteam des Stadtsportverbandes Halle Ihnen zur Verfügung. In der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr wird die Wettkampfanlage an der Wasserwerkstraße geöffnet und kann von Individualsportlern, ohne vorherige Anmeldung, genutzt werden.