Sportmöglichkeit für Einzelsportler:innen am 17.5.2021

Individualsport auf Sportstätten der Stadt Halle

Die Inzi­denz im Kreis Güters­loh liegt wei­ter­hin knapp beim Grenz­wert von 126, ech­te Locke­run­gen für den Sport sind erst wie­der bei der Unter­schrei­tung einer Inzi­denz von 100 vorgesehen.

Trotz­dem möch­te die Stadt Hal­le ihren Bür­gern anbie­ten bestimm­te Sport­stät­ten, unter Auf­la­gen, für den Indi­vi­du­al­sport zu öff­nen. Das Ange­bot rich­tet sich dabei an Indi­vi­du­al­sport­ler, die unter der Auf­sicht ehren­amt­li­cher Hel­fer dann eine Sport­stät­te nut­zen könn­ten, unab­hän­gig von einer Vereinszugehörigkeit.

Die ehren­amt­li­chen Hel­fer beglei­ten dabei das Ein­hal­ten der aktu­el­len Coro­na-Schutz­ver­ord­nung NRW und die Benut­zungs­re­geln der Stadt Hal­le für Sport­stät­ten und üben wäh­rend der Nut­zungs­zeit das Haus­recht der Stadt Hal­le aus.

Wich­tigs­te Regel: Indi­vi­du­al­sport im Frei­en ohne Kon­takt allein, zu zweit oder mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haushaltes.

Eine Nut­zung von Sport­stät­ten der Stadt Hal­le ist ohne Auf­sicht wei­ter­hin auf­grund der Coro­na-Not­brem­se nicht zuläs­sig. Alle Ter­mi­ne zur Nut­zung der Sport­stät­ten für den Indi­vi­du­al­sport unter die­sen Auf­la­gen müs­sen vor­her mit dem Fach­be­reich 2, Bür­ger­diens­te, abge­spro­chen werden.

Ansprech­part­ner bei der Stadt Hal­le ist der  Fach­be­reich 2: Bür­ger­diens­te, Abtei­lung 2.1: Ord­nung, Schu­le, Kul­tur und Sport, Rat­haus I, Ravens­ber­ger Str. 1, 33790 Hal­le (Westf.), 05201 183159.

Als Sport­ler könn­ten Sie zum Bei­spiel Ihren Ver­ein anspre­chen, ob es dem Ver­ein mög­lich ist, ent­spre­chen­de Ter­mi­ne zu ver­ein­ba­ren und organisieren.

Mo., 17.5.2021 – Individualsport auf der Wettkampfanlage an der Wasserwerkstraße

Am Mon­tag, dem 17.5.2021, steht das Sport­ab­zei­chen­prü­fer­team des Stadt­sport­ver­ban­des Hal­le Ihnen zur Ver­fü­gung. In der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr wird die Wett­kampf­an­la­ge an der Was­ser­werk­stra­ße geöff­net und kann von Indi­vi­du­al­sport­lern, ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung, genutzt werden.