Verlängerung! Förderung der Übungsarbeit

Hin­weis: Anträ­ge kön­nen ab sofort gestellt wer­den. Die Antrags­frist endet am 07.07.2024.

Die Staats­kanz­lei des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len stellt dem Lan­des­sport­bund NRW auch in die­sem Jahr wie­der Haus­halts­mit­tel zur För­de­rung der Übungs­ar­beit der Sport­ver­ei­ne zur Ver­fü­gung. Der Lan­des­sport­bund NRW lei­tet die För­der­mit­tel auf Antrag an die Sport­ver­ei­ne weiter.

Antrags­be­rech­tigt sind Sport­ver­ei­ne, die als gemein­nüt­zig aner­kannt und Mit­glied in einem dem Lan­des­sport­bund NRW ange­schlos­se­nen Fach­ver­band sowie dem zustän­di­gen Stadt- bzw. Kreis­sport­bund (Dop­pel­mit­glied­schaft) sind.

Auf­grund der sport­po­li­ti­schen Dring­lich­keit und Rele­vanz des The­mas „Schwim­men“, wer­den nun auch die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Schwimm­aus­bil­de­rin­nen und ‑aus­bil­der bei der För­de­rung berück­sich­tigt.  Des­we­gen wer­den neben den in Zif­fer 4.3 der Richt­li­nie genann­ten Aus­bil­dun­gen, zukünf­tig auch „qua­li­fi­zier­te Schwimmausbilder*innen der Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen des LSB mit einem Aus­bil­dungs­um­fang von mind. 60 UE“ anerkannt.

Die Antrags­stel­lung erfolgt über das  För­der­por­tal des Lan­des­sport­bun­des NRW.

 

Quel­le: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen