Ab 29.03.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung in NRW. Wenn der Inzidenzwert im Kreis Gütersloh drei Tage hintereinander über 100 liegt stellt das Land NRW dies fest und gibt die Regelungen der Notbremse bekannt. Für den Sport hieße das, anstelle der Regelungen gültig ab dem 05.03.2021, folgendes:
- Sport mit maximal zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten
- Sport in Gruppen von maximal 10 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren
- 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
- Vorkehrungen zur Hygiene (z.B. Händedesinfektionsmittel, Reinigung von WC-Anlagen)
- Alltagsmaske bis zum Sportplatz
- Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit mit Aufbewahrung der Daten für einen Zeitraum von vier Wochen
- Angebote von Vereinen gehen Individualnutzern selbstverständlich vor
- Kontaktsport ist innerhalb der zulässigen Personengruppen erlaubt
- 5 Meter Mindestabstand zwischen den in Nr. 1 und Nr. 2 zulässigen Personengruppen (heißt, es dürften sich bei passendem Abstand auf einem Sportplatz auch 20 oder mehr Kinder aufhalten)
- Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt
- Verpflegungsangebote oder sonstige Zusammenkünfte sind untersagt
Diese Regelungen betreffen alle städtischen Sportstätten im Freien, auch die Skate-Anlage.
Zitat: Stadt Halle (Westf.), Fachbereich 2 — Bürgerdienste
Hervorhebungen im Text durch den SSV. Die entsprechende Regelung des Landes NRW zur Coronaschutzverordnung finden Sie hier [PDF]. Siehe insbesondere §16 Corona-Notbremse.