Update #2: Änderung der Coronaschutzverordnung: Öffnung der Sportplätze

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Ab 29.03.2021 gilt die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung in NRW. Wenn der Inzi­denz­wert im Kreis Güters­loh drei Tage hin­ter­ein­an­der über 100 liegt stellt das Land NRW dies fest und gibt die Rege­lun­gen der Not­brem­se bekannt. Für den Sport hie­ße das, anstel­le der Rege­lun­gen gül­tig ab dem 05.03.2021, fol­gen­des:
  1. Sport mit maxi­mal zwei Per­so­nen aus zwei ver­schie­de­nen Haushalten
  2. Sport in Grup­pen von maxi­mal 10 Kin­dern bis zum Alter von ein­schließ­lich 14 Jahren 
    1. 2 Aus­bil­dungs- oder Aufsichtspersonen
    2. Vor­keh­run­gen zur Hygie­ne (z.B. Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Rei­ni­gung von WC-Anlagen)
    3. All­tags­mas­ke bis zum Sportplatz
    4. Sicher­stel­lung der ein­fa­chen Rück­ver­folg­bar­keit mit Auf­be­wah­rung der Daten für einen Zeit­raum von vier Wochen
    5. Ange­bo­te von Ver­ei­nen gehen Indi­vi­du­al­nut­zern selbst­ver­ständ­lich vor
  3. Kon­takt­sport ist inner­halb der zuläs­si­gen Per­so­nen­grup­pen erlaubt
  4. 5 Meter Min­dest­ab­stand zwi­schen den in Nr. 1 und Nr. 2 zuläs­si­gen Per­so­nen­grup­pen (heißt, es dürf­ten sich bei pas­sen­dem Abstand auf einem Sport­platz auch 20 oder mehr Kin­der aufhalten)
  5. Duschen und Umklei­den blei­ben gesperrt
  6. Ver­pfle­gungs­an­ge­bo­te oder sons­ti­ge Zusam­men­künf­te sind untersagt

Die­se Rege­lun­gen betref­fen alle städ­ti­schen Sport­stät­ten im Frei­en, auch die Skate-Anlage. 

Zitat: Stadt Hal­le (Westf.), Fach­be­reich 2 — Bürgerdienste

Her­vor­he­bun­gen im Text durch den SSV. Die ent­spre­chen­de Rege­lung des Lan­des NRW zur Coro­naschutz­ver­ord­nung fin­den Sie hier [PDF]. Sie­he ins­be­son­de­re §16 Corona-Notbremse.